Mediation

Mediatorin  (BM f. Justiz § 20 ZivMediatG)

Mediation ist die Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit einer dritten Person (Mediator/in), die die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet und keine Vorschläge macht (Eigenverantwortlichkeit).

Hier wird nicht nach der „Schuld“ gesucht und gefragt, sondern wie die Parteien zukünftig miteinander vernünftig umgehen wollen (Lösungs- und Zukunftsorientiert). Die Lösungen werden von den Parteien selbst erarbeitet, unter meiner Anleitung. Die Freiwilligkeit beider ist unbedingt eine Voraussetzung einer Mediation.

Als Mediatorin bin ich verschwiegen, neutral, allparteilich, werte und urteile nicht, achte auf den gegenseitigen Respekt, unterstütze die Konfliktparteien in ihren Wünschen und Bedürfnissen und schaffe eine positive Atmosphäre, sodass faire Lösungen möglich sind.

Mediationsbereiche

Die Mediation erspart den Parteien lange Gerichtsverfahren und die daraus resultierenden hohen Kosten.